Chippen

Gerne chippen wir Ihre Heimtiere für Sie. Auf Wunsch übernehmen wir dann auch die für Sie kostenfreie Anmeldung bei Tasso, einem Suchdienst für entlaufene Tiere. Hunde müssen in Berlin spätestens seit dem 1. Januar 2010 gechippt sein, das sieht der § 1 Absatz 5 des Berliner Hundegesetz vor. Werden Hundehalter mit einem nicht gechippten Hund angetroffen, so ist dies gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 4 des Berliner Hundegesetz eine Ordnungswidrigkeit. Gerne helfen wir Ihnen ggf. diesen Umstand schnell zubeheben. Das chippen dauert nicht lange und kommt dem Empfinden einer Impfung gleich. Welcher Tierbesitzer hat nicht die Angst, dass ihm sein Tier abhanden kommt? Beim Wiederauffinden hilft es, wenn das Tier gechippt ist. Dieser reiskorngroße Chip stört das Tier nicht, und nahezu jeder Tierarzt und jedes Tierheim sind mit Lesegeräten ausgestattet. So kann der Besitzer eines aufgefundenen Tieres schnell ermittelt werden. Wenn sie hierzu Fragen haben, sprechen sie uns gerne an!

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