Kosten
Medikamente, tierärztliche Leistungen und Fahrkosten werden bei uns nach geltenden Vorschriften und Regelsätzen abgerechnet. Als Grundlage dient die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Im Falle eines Notfalls zwischen 18:00 Uhr und 08:00 Uhr (Nacht) sowie Sonn- und Feiertags (0:00 Uhr – 24:00 Uhr) steigt die Gebühr, zusätzlich fällt eine Notdienstpauschale in Höhe von 50,00€ an (§4 GOT).
Für Hausbesuche berechnen wir Ihnen ein Wegegeld gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (§10 Abs.2 GOT).